Augsburg “75. Große Schwäbische Kunstausstellung”

Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Veranstalter:
Berufsverband Bildender Künstler AllgäuSchwaben Süd e.V.
Berufsverband Bildender Künstler Schwaben-Nord und Augsburg e.V

25.11.2023 – 07.01.2024
Geöffnet von Dienstag bis Sonntag
von 10 – 17 Uhr.
An folgenden Feiertagen geschlossen: Heiligabend 24.12., Silvester 31.12.

Termine

Ausstellung: Sa. 25. November 2023 – So. 7. Januar 2024
Eröffnung: Sa. 25. November 2023 ab 11.00 Uhr im Glaspalast
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag: 10–17 Uhr, Montag geschlossen
An folgenden Feiertagen geschlossen: Heiligabend 24.12., Silvester 31.12.

Einlieferung

Mo. 9. Oktober 2023 von 10.00 – 17.00 Uhr.

75. Große Schwäbische Kunstausstellung
Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Einlieferung per Post:
Bahn- und Postpakete müssen frei gemacht und so aufgegeben werden, dass sie termingerecht eintreffen.
Sie sind zu richten an:
75. Große Schwäbische Kunstausstellung
Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Es ist darauf zu achten, dass die Einlieferungsformulare vollständig ausgefüllt mitzugeben sind. Den An- und Abtransport übernimmt der/die Eigentümer/in auf eigene Kosten und Gefahr! (Rechtsweg ist ausgeschlossen).
Anm.: Für den Transport von einjurierten großformatigen Werken können auf Antrag Transportkostenzuschüsse gewährt werden.

Zulassung

Alle im Regierungsbezirk Schwaben geborenen und/oder ansässigen Künstlerinnen und Künstler, sowie die
Mitglieder der beiden veranstaltenden Verbände sind berechtigt, an der Einlieferung teilzunehmen.
Mitglieder der Ausstellungs-Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Ausstellungsräumlichkeiten bieten die Möglichkeit für ortsbezogene Installationen und großformatige Werke (größer 2 m² / 2 m³) KünstlerInnen und Künstler, Künstlergruppen können sich hierfür bewerben.
Für Einreichungen sind alle Techniken der Bildenden Kunst zugelassen.
Die Räume sind sehr geeignet für neue Medien, dreidimensionale Präsentationen oder Raumkonzepte und große Formate.
Besichtigung der Ausstellungsräume sind zu den Öffnungszeiten möglich.
Keine Originale einreichen!
Sondern in einer Mappe Din A 3 anhand von Skizzen, Fotos, DVDs gegebenenfalls mit Arbeitsbeispielen, die das Vorhaben, die Werke darstellen.

Mappe kennzeichnen: »75. Große Schwäbische, Kennwort: Installation / Großformat«

Zustand der Arbeiten

Alle Werke müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein, mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Bei Wechselrahmen dürfen nur solche mit Rundumleisten verwendet werden. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.

Installationen und Plastiken müssen standfest sein und unter zumutbarem Aufwand oder bei Bedarf von einliefernden KünstlerInnen selbst aufgestellt werden. Für Personenschäden und sonstige Schäden an und durch Plastiken bzw. Installationen ohne Fremdeinwirkung haftet der Einreichende.

Arbeiten, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, also etwa nicht adäquat gerahmt oder durch Glas geschützt sind, so dass durch die routinemäßigen Behandlungen in einer Auswahljury oder beim Ausstellungsaufbau Schäden entstehen können, werden nur vorbehaltlich und auf ausdrücklichen Wunsch und eigene Verantwortung des Einreichers angenommen.
Für Schäden an solchen Kunstwerken übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Keinesfalls können für solche Kunstwerke bei etwaigen Schäden, die aus einer normalen, sorgfältigen Behandlung resultieren, Ansprüche gestellt werden. Davon ausgenommen sind fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen der Kunstwerke.
Mit seiner Unterschrift auf dem Einreichungsformular und Kenntnisnahme der Einreichungsbedingungen stimmt der Einreicher dem zu.

Jury

Die Jury setzt sich voraussichtlich zusammen aus: Je einer Vertreterin/einem Vertreter des Bezirks Schwaben und der Städtischen Kunstsammlungen Augsburg und einem externen Sachverständigen, drei Vertretern des BBK Allgäu Schwaben Süd e.V., vier gewählten Jurymitgliedern und dem Präsidium des BBK Schwaben-Nord und Augsburg e.V.. Die Jury ist nicht berechtigt, ihre Entscheidungen zu kommentieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Versicherung

Die zur Ausstellung angenommenen Arbeiten sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert (max. pro Werk € 5.000 Versicherungswert).
(Achtung: Für Schäden die während der Einlieferung, Jurierung bis zur Abholung ausjurierter Werke, also außerhalb der Ausstellungszeit entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Versicherungsschutz kann erst ab Ausstellungsbeginn bis Ausstellungsende gewährleistet wird.)

Verkauf

Bei Verkauf werden 30% des Verkaufspreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. (auf die Provision) dem Einreichenden in Rechnung gestellt. Die Verkaufspreise können nachträglich nicht geändert werden.

Die Preise für Bilder sind inklusive Rahmen anzugeben.

Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie der beiliegenden Ausschreibung!