Augsburg “76. Große Schwäbische Kunstausstellung”

Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Veranstalter:
Berufsverband Bildender Künstler AllgäuSchwaben Süd e.V.
Berufsverband Bildender Künstler Schwaben-Nord und Augsburg e.V

30.11.2024 – 05.01.2025
Geöffnet von Dienstag bis Sonntag
von 10 – 17 Uhr.
An folgenden Feiertagen geschlossen: Heiligabend 24.12., Silvester 31.12.

Termine

Ausstellung: Sa. 30. November 2024 – So. 5. Januar 2025
Eröffnung: Sa. 30. November 2024 ab 11.00 Uhr im Glaspalast
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag: 10–17 Uhr, Montag geschlossen
An folgenden Feiertagen geschlossen: Heiligabend 24.12., Silvester 31.12.

Einlieferung

Mo. 21. Oktober 2024 von 10.00 – 16.30 Uhr.

76. Große Schwäbische Kunstausstellung
Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Einlieferung per Post:
Bahn- und Postpakete müssen frei gemacht und so aufgegeben werden, dass sie termingerecht eintreffen. Sie sind zu richten an:
76. Große Schwäbische Kunstausstellung
Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Beim Glaspalast 1
D-86153 Augsburg

Die Einlieferungsformulare unbedingt vollständig ausgefüllt beigefügen. Den An- und Abtransport übernimmt der/die Eigentümer/in auf eigene Kosten und Gefahr! (Rechtsweg ist ausgeschlossen).
Anm.: Für den Transport von einjurierten großformatigen Werken können auf Antrag Transportkostenzuschüsse gewährt werden.

Juryentscheid / Abholung: (Achtung Web-Benachrichtigungsverfahren !)

Welche Werke die Jury für die Ausstellung angenommen hat bzw. abgelehnt hat:
können Sie im Internet abfragen ab: Do. 24. Oktober 2024 auf der Seite: www.kunst-aus-schwaben.de oder per Telefon: Do. 24. Oktober 2024 von 14.00 – 16.30 Uhr 0821 – 4443361 im BBK-Büro

Abholung nicht angenommener Werke: Mo. 28. Oktober 2024 von 10.00 – 16.30 Uhr, Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast
Abholung angenommener Werke: Mo. 7. Januar 2023 von 12.00 – 16.30 Uhr, Halle 1 – Raum für Kunst im Glaspalast

Die o.g. Termine müssen unbedingt eingehalten werden, da keine Lagermöglichkeit besteht. Für nicht abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen und ausnahmslos eine Verwaltungsgebühr von € 20.00 pro Werk und Tag erhoben. Evtl. entstandene Lagerkosten werden gesondert verrechnet. Der Einreicher verpflichtet sich mit der Teilnahme, einjurierte Arbeiten für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen.

Zustand der Werke:
Alle Werke müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein, mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Bei Wechselrahmen dürfen nur solche mit Rundumleisten verwendet werden. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.

Installationen und Plastiken müssen standfest sein und unter zumutbarem Aufwand oder bei Bedarf von einliefernden KünstlerInnen selbst aufgestellt werden. Für Personenschäden und sonstige Schäden an und durch Plastiken bzw. Installationen ohne Fremdeinwirkung haftet der Einreichende.

Arbeiten, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, also etwa nicht adäquat gerahmt oder durch Glas geschützt sind, so dass durch die routinemäßigen Behandlungen in einer Auswahljury oder beim Ausstellungsaufbau Schäden entstehen können, werden nur vorbehaltlich und auf ausdrücklichen Wunsch und eigene Verantwortung des Einreichers angenommen. Für Schäden an solchen Kunstwerken übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Keinesfalls können für solche Kunstwerke bei etwaigen Schäden, die aus einer normalen, sorgfältigen Behandlung resultieren, Ansprüche gestellt werden. Davon ausgenommen sind fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen der
Kunstwerke.
Mit seiner Unterschrift auf dem Einreichungsformular und Kenntnisnahme der Einreichungsbedingungen stimmt der Einreicher dem zu.

Zulassung:
Alle im Regierungsbezirk Schwaben geborenen und/oder ansässigen Künstlerinnen und Künstler, sowie die Mitglieder der beiden veranstaltenden Verbände sind berechtigt, an der Einlieferung teilzunehmen. Mitglieder der Ausstellungs-Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einreichung:
Es können bis zu 2 aktuelle Originalarbeiten zur „76. Große Schwäbische Kunstausstellung 2024/25“ eingereicht werden. Alle Techniken und Formate der Bildenden Kunst sind möglich.

Zusätzlich kann eingereicht werden: Eine Mappe mit einem Werk Installation oder Großformat.
»76. Große Schwäbische, Kennwort: Installation / Großformat«

Kennzeichnung der Arbeiten:
Jede Arbeit ist mit den beigefügten und vollständig ausgefüllten Anhängezetteln zu versehen. Auf der Rückseite der Werke muss ein Pfeil die Richtung nach oben anzeigen. Bei Einlieferung von Videos und DVDs muss zur Jurierung eine kurze Erläuterung (maximal eine DIN A 4 Seite) mit abgegeben werden. Abspielgeräte müssen bereitgestellt werden.

Kurzbiografien:
Zur Ausstellung ausgewählte KünstlerInnen werden gebeten, eine Kurzbiografie nachzureichen. Bei Annahme wird dafür ein Formular per mail zugesandt. Bitte an bbk-augsburg@t-online.de zurücksenden!

Jury:
Die Jury setzt sich voraussichtlich zusammen aus: Je einer Vertreterin/einem Vertreter des Bezirks Schwaben und der Städtischen Kunstsammlungen Augsburg und einem externen Sachverständigen, drei Vertretern des BBK Allgäu Schwaben Süd e.V., vier gewählten Jurymitgliedern und dem Präsidium des BBK Schwaben-Nord und Augsburg e.V.. Die Jury ist nicht berechtigt, ihre Entscheidungen zu kommentieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Kunstpreis:
Der Kunstpreis der 76. Großen Schwäbischen Kunstausstellung in Höhe von 2000.– Euro wird durch die Jury verliehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gebühren:
(Die Gebühren sind je Einreicher / Einreichergruppierung jeweils nur einmal zu entrichten).

Für Nichtmitglieder der veranstaltenden Verbände wird bei der Einreichung von Arbeiten eine Verwaltungsgebühr von € 40.– erhoben, die nicht zurück erstattet wird. Für junge Künstler, Künstlerinnen bis 35 Jahre wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Für die Erstellung der Drucksachen sind von allen Ausstellern € 15.– Reprogebühren zu leisten. Die Dateien der Fotos werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt + 1 Druckprodukt frei! Die Reprogebühren werden per Lastschriftverfahren von Künstlern mit jeweils mindestens einem
einjurierten Werk eingezogen – Bitte Lastschriftvordruck ausfüllen und unterschreiben.

Abbildungen / Urheberrecht:
Mit der Einlieferung geben die Aussteller das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung der Arbeiten, auch in Ausschnitten im Zusammenhang mit der Ausstellung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Urheberrechtliche Verantwortung für ausgestellte Werke die Klärung
von Rechten obliegt dem Einreicher.

Versicherung:
Die zur Ausstellung angenommenen Arbeiten sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert (max. pro Werk € 5.000 Versicherungswert). (Achtung: Für Schäden die während der Einlieferung, Jurierung bis zur Abholung ausjurierter Werke, also außerhalb der Ausstellungszeit entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Versicherungsschutz kann nur Ausstellungsbeginn bis Ausstellungsende gewährleistet werden.)

Verkaufsprovision:
Bei Verkauf werden 30% des Verkaufspreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. (auf die Provision) dem Einreichenden in Rechnung gestellt.
Die Verkaufspreise können nachträglich nicht geändert werden.

Preise:
Die Preise für Bilder sind inclusive Rahmen anzugeben.

Die Konzeption und Gruppierung der gesamten Ausstellung obliegt der Hängekommission!

Mit der Einlieferung erklären sich die Aussteller mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und willigen ein, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu Dokumentationszwecken verarbeitet und auf Anfrage Berechtigten zugänglich gemacht werden.

Mehr Informationen im Detail inkl. der Formulare im nebenstehenden Download-PDF.